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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Geltend für das gesamte Angebot Liefer- & Partyservice der Firma Gänzler im öffentlichen Web


Vertragsabschluss

  1. Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingen gelten für alle Partyserviceleistungen und Ausrüstungen.
  2. Alle Angebote der Firma Gänzler sind freibleibend. Sie unterliegen dem Wettbewerbsrecht nach BGB.
  3. Vereinbarungen zwischen der Firma Gänzler und dem Kunden, welche nicht Bestandteil / Gegenstand dieser Vertrags- und Lieferbedingungen sind, müssen zum Wohle beider Parteien generell vorab schriftlich fixiert werden. Nachträgliche Änderungen können/müssen nicht durch die Firma Gänzler berücksichtigt werden.

Lieferbedingungen

  1. Alle technischen Geräte und Gegenstände (Mobiliar & Dekoration), welche Auftragsdurchführung notwendig sind und im Sinne der Auftragserteilung geliefert werden bleiben Eigentum der Firma Gänzler. Der Auftraggeber hat bezüglich der o.g. Gegenstände eine Sorgfaltsplicht und muss für eventuelle Beschädigungen bei unsachgemäßen Gebrauch die Haftung übernehmen.
  2. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Liefergegenstände (technische Geräte, Mobiliar, Dekoration) werden dem Auftraggeber im vollen Umfang der gesamten Wiederherstellungskosten in Rechnung gestellt.
  3. Die Vereinbarung von Lieferzeiten /-terminen ist generell möglich. Im Sinne des BGB unverschuldete und geringe Abweichnungen von Lieferzeitpunkten berechtigen nicht zu einer Preisminderung.
  4. Für Schäden höherer Gewalt und durch das Eintreten außergewöhnlicher Umstände übernimmt die Firma Gänzler keine Haftung. Wird die Firma Gänzler durch nicht vertretbare und beinflussbare Umstände an der Erfüllung seiner Leistungspflicht gehindert, so entfällt die Liefer- und Leistungsverpflichtung im vollen Umfang. Abgeleitete Schadensersatzansprüche werden bereits mit der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
  5. Die Firma Gänzler ist berechtigt Aufträge oder durch den Auftraggeber benannte Lieferbedingungen abzulehnen.

Liefer- & Anfahrtskosten

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt die benannten Liefer- und Auftragsgegenstände selbst vor Ort beim Sitz der Firma Gänzler abzuholen. Der Auftraggeber ist für die Sichtung, Richtigkeit und Unversehrtheit der übergebenen bzw. übernommenen Gegenstände und Waren selbst verantwortlich. Für danach eventuell anfallende Transportschäden übernimmt die Firma Gänzler keinerlei Haftung.
  2. Für die Anlieferung im Stadtgebiet Halle (Saale) und näherer Saalkreis (bis 10 Kilometer) berechnet die Firma Gänzler eine Pauschale in Höhe von 5,00 € Brutto (inkl. 19% MwSt.).
  3. Die Lieferung außerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale) berechnen die Firma Gänzler ab dem 10. Kilometer zur o.g. Lieferpauschale zusätzlich eine Pauschale von 0,50 € Brutto (inkl. 19% MwSt.) pro angefangenen Kilometer.
  4. Die Berechnung der Entfernung erfolgt im Radius rund um den Firmensitz der Firma Gänzler ab der Georgi-Dimitroff-Straße 56 in 06132 Halle (Saale). Anfahrtsberechung per GoogleMaps

Änderungen & Rücktrittberechtigung

  1. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Auftrages berechtigt.
  2. Die Firma Gänzler akzeptieren einen Rücktritt vom Vertrag bis 5 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin ohne Kostenbelastung. Ausgeschlossen davon werden Aufträge, bei denen auf speziellen Wunsch des Auftraggebers extra Waren und/oder Dienstleistungen Dritter Personen oder Unternehmen bestellt oder beschafft worden sind. Diese Waren und Dienstleistungen sind vom Auftraggeber kostenpflichtig im vollen Umfang zu übernehmen.
  3. Für Stornierungen, welche innherhalb einer 4-Tage-Frist oder zum/nach dem Liefertermin eingehen, stellt die Firma Gänzler dem Auftraggeber die bis zum Stornierungszeitpunkt angefallenen Kosten in Rechnung.
  4. Bei der Beauftragung des Partyservice muss die Abstimmung/Festlegung der zu bewirtenden Gäste mindestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen.
  5. Die Veränderung der Personenzahl muss bis 3 Tage vor Auslieferung bzw. Liefertermin gemeldet werden. Spätere Verminderungen werden preislich nicht berücksichtigt.

Zahlungsbedingungen

  1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, müssen sämtliche Zahlungen bei Anlieferung/Abholung in bar bezahlt werden.
  2. Alle Preise für die gelieferten Speisen sind inklusive der gesetzl. Mehrwertsteuer in Höhe von 7%. Die Getränke, Vermietungsgegenstände und Serviceleistungen werden Ihnen mit 19% MwSt. in Rechnung gestellt.

Rechtsstand & Erfüllungsort

  1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort für die Leistungen der Firma Gänzler aus dem Vertrag wird Halle (Saale) und Umgebung vereinbart. Als Gerichtsstand wird Halle (Saale) vereinbart.